Kfz-ABC

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Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens (eine Reparatur des Fahrzeugs kommt nicht mehr in Betracht), fallen für die Abmeldung des beschädigten Fahrzeugs und die Anmeldung des Ersatzfahrzeugs Kosten bei der Zulassungsstelle sowie für die Beschaffung von Kennzeichen an.

Wenn die KOMFORT DRIVE vereinbart ist, zahlen wir unabhängig vom Fahrzeugalter und der Anzahl der eingetragenen Vorbesitzer zusätzlich die nachgewiesenen Kosten für die Außerbetriebsetzung sowie die Wiederzulassung und die Kennzeichen des Ersatzfahrzeugs bis zu 100 €. (A.2.5.1.2 d AKB)

Im Ausland gelten andere Regeln.

Das betrifft nicht nur die Straßenverkehrsordnung, sondern auch den Versicherungsschutz. Deckungssummen sind in anderen Ländern häufig niedriger als in Deutschland und Haftungsansprüche können abweichen.

Hier kommt der Auslandsschadenschutz ins Spiel:

Soweit dieser vereinbart ist, reguliert die Itzehoer bei einem Unfall im Ausland, den ein Unfallgegner verursacht hat, den Personenschaden einer versicherten Person und den Sachschaden am versicherten Personenkraftwagen oder Campingfahrzeug, sofern es sich bei dem gegnerischen Unfallfahrzeug um ein versicherungspflichtiges Kfz handelt, das im Ausland zugelassen ist.

Den Leistungsumfang für den Auslandsschadenschutz können Sie den AKB unter A.7 entnehmen.

Im Tarif TOP DRIVE ist der Auslandsschadenschutz automatisch mitversichert. (Besondere Bedingungen IV. A.5)

Schäden durch Brand und Explosion sind über die Teilkasko in den Tarifen KOMFORT DRIVE und TOP DRIVE versichert.

Was ist ein Brand?

Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet.

Nicht als Brand zählen:

  • Schmor- und Sengschäden.

Was ist eine Explosion?

Eine Explosion ist eine auf den Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

Beispiele:

  • Betriebsschäden
    • entstehen nicht durch Unfälle, sondern durch die spezielle Verwendung eines Fahrzeugs; zum Beispiel beim Baustelleneinsatz, aber auch durch Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
    • Beispiel: Aufspringen der Motorhaube
  • Bremsschäden
    • entstehen durch den Bremsvorgang. Dadurch verrutscht die Ladung und / oder der Anhänger gerät ins Schleudern. Es entstehen Schäden am Führerhaus und an den Bordwänden, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist.
    • Beispiel: Durch Bremsen und Schleudern kippt der Anhänger um, das ziehende Fahrzeug bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen, die Anhängerkupplung und die Anhängergabel sind beschädigt. Die Vollkaskoversicherung leistet für den Aufprallschaden des Anhängers, nicht aber für den zuvor eingetretenen Verwindungsschaden, hierfür leistet die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung.
  • Bruchschäden
    • entstehen durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler.
    • Beispiel:Fahrzeugteile wie Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit.

Die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung ist aber keine „Reparaturkosten-Versicherung“.

Schäden, die durch gewöhnliche Fahrzeugabnutzung entstehen, werden nicht ersetzt.

Mitversichert sind grundsätzlich die mit dem versicherten Fahrzeug fest verbundenen Teile, wie z. B. Tank-, Silo- oder Thermo-Aufbauten, Kippvorrichtungen, Ladebordwände usw.

Den Leistungsumfang für die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung können Sie den AKB unter A.6 entnehmen.

Der Tarif TOP DRIVE der Itzehoer beinhaltet eine Direktregulierung.

Direktregulierung bedeutet, dass die Itzehoer den Sachschaden am Pkw des Versicherungsnehmers reguliert, auch wenn für den Sachschaden ein Dritter verantwortlich ist, d.h. haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsnehmer der Itzehoer muss sich nicht mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen. Dieses übernimmt die Itzehoer für ihren Versicherungsnehmer.

Den Leistungsumfang für die Direktregulierung im Tarif TOP DRIVE können Sie den Besonderen Bedingungen unter IV. B.2.1 entnehmen.

Normalerweise sind Schäden, die man mit seinem versicherten Fahrzeug an eigenen Sachen verursacht, von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Bei der Itzehoer sind für bestimmte Fahrzeugarten Eigenschäden versichert und zwar an:

  • anderen eigenen auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugen
  • dem Versicherungsnehmer gehörenden Gebäuden
  • sonstigen eigenen Sachen

Den Leistungsumfang für die Eigenschäden können Sie den AKB unter A.1.6 entnehmen.

Unter Entwendung versteht man die Wegnahme des Fahrzeugs oder seiner Teile. Sie muss widerrechtlich, d.h. ohne Rechtfertigungsgrund, wie z.B. Notwehr oder Einwilligung des Eigentümers, erfolgen.

Unter den Begriff „Entwendung“ fallen:

Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung und Schäden durch unbefugten Gebrauch.

Beschädigungen am Fahrzeug, die beim Versuch einer Entwendung oder beim Gebrauch des Fahrzeugs durch den Dieb verursacht werden, sind mitversichert.

Vandalismusschäden, die anlässlich einer Entwendung oder des Entwendungsversuchs entstehen, sind nicht versichert.

Über die KOMFORT DRIVE sind außerdem der Austausch der Tür- und Lenkradschlösser und die Kosten der Umcodierung versichert, wenn die Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruchdiebstahl – nicht aus einem Kraftfahrzeug – entwendet werden.

Ebenso ist die Entwendung der Ladekarte Ihres Elektro-Fahrzeugs anlässlich eines Diebstahls aus dem Fahrzeug versichert.

Den Leistungsumfang für die Entwendungsschäden können Sie den AKB unter A.2.2.1 entnehmen.

Wird ein Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, hat er keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke. Sie schützt den Fahrer vor vielen finanziellen Folgen eines Unfalls grundsätzlich so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Ersetzt werden zum Beispiel Verdienstausfall oder die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen.

Leistungs-Highlights auf einen Blick:

  • Versicherungssumme in Höhe von 15 Mio. €.
  • Übernahme von Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, notwendige Umbaumaßnahmen und Unterhaltszahlungen.
  • Schutz bei Unfällen mit und ohne Fremdbeteiligung und auch, wenn der Verursacher unbekannt oder mittellos ist.
  • Fachkundige Hilfsdienste unterstützen – bis zu 3 Jahre lang innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – die baldige Genesung des Versicherungsnehmers.
  • Schutz auch als Fahrer bei Mietfahrzeugen und Carsharing

Den Leistungsumfang für die Fahrerschutzversicherung können Sie den AKB unter A.5 entnehmen.

Innerhalb des Tarifs TOP DRIVE ist die Falschbetankung in der Vollkaskoversicherung mitversichert.

Die Itzehoer erstattet nach einer Falschbetankung des Pkw nachgewiesene Kosten bis zu einer Höhe von 150 EUR für das Abpumpen und Entsorgen des Kraftstoffs. Eine zur Kaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nicht. Es erfolgt zudem keine Kasko-Schadenfreiheitsbelastung.

Den Leistungsumfang für die Falschbetankung im Tarif TOP DRIVE können Sie den Besonderen Bedingungen unter IV. B.2.5 entnehmen.

Bei der „GAP-Deckung“ handelt es sich um einen Zusatzbaustein für eine Versicherungsleistung fremdfinanzierter Fahrzeuge.

Nach einem Totalschaden oder Diebstahl des fremdfinanzierten Fahrzeugs verringert die GAP-Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert / Kaufpreis / Neuwert des Fahrzeugs und den noch ausstehenden Leasing- oder Finanzierungsraten.

Den Leistungsumfang für die GAP-Deckung können Sie den Besonderen Bedingungen unter VIII. entnehmen.

Im Tarif TOP DRIVE ist die GAP-Deckung automatisch mitversichert. (Besondere Bedingungen IV. B.2.3)

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlichen genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 AKB der Verbraucherinformationen dar.

Die Regelungen zu „genehmigte Rennen“ können Sie A.1.5.2 AKB entnehmen

Unter Glasbruch versteht man Bruchschäden an der Verglasung. Die betroffene Scheibe muss einen „Sprung“ haben. Kratzer sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Unter Verglasung versteht man:

  • Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben)
  • Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten

Dazu gehören aber nicht:

  • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel

Außer der Vignette, Umweltplakette und die Fahrzeuginnenreinigung sind Folgeschäden ausgeschlossen.

Den Leistungsumfang des Glasbruchs können Sie den AKB unter A.2.2.1.5 entnehmen.

Wenn der Glasbruchschaden repariert wird, verzichten wir auf den Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn die Reparaturkosten

  • bei einem Steinschlag 95 € bzw.
  • bei mehr als einem Steinschlag 165 €

nicht übersteigen. (siehe auch A.2.5.2.6 AKB)

Havarie-Grosse liegt vor, wenn eine in Seenot geratene Fähre mit Ladung durch überlegtes Handeln des Kapitäns gerettet wird.

Z.B. müssen mitgeführte Kfz über Bord geworfen werden, um die Fähre und weitere Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten.

Den Leistungsumfang für Havarie-Grosse können Sie den AKB unter A.2.2.2.4 entnehmen.

Die Internationale Versicherungskarte wird auch „Grüne Karte" genannt.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen möchten, gilt die „Grüne Karte" als Nachweis, dass in diesem Land für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht.

Den Leistungsumfang für die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) können Sie den AKB unter A.1.4.2 entnehmen.

Auch ein " Gebrauchtfahrzeug" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.

Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl wird aus der Kaskoversicherung der Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt erstattet.

Die Itzehoer erstattet jedoch darüber hinaus den Kaufpreis des Pkw, sofern der Versicherungsnehmer diese Entschädigung für die Reparatur des Pkw verwendet oder für den Erwerb eines anderen Fahrzeugs.

Die Kaufpreisentschädigung für Pkw gilt für:

  • 18 Monate in der KOMPLETT-Deckung
  • 36 Monate im Tarif TOP DRIVE

nach Zulassung auf den Fahrzeughalter

Den Leistungsumfang für die Kaufpreisentschädigung können Sie den AKB unter A.2.5 entnehmen.

Bei einer Kfz-Versicherung geht es in erster Linie um Sie und Ihr Fahrzeug. Was passiert, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Verwandte, Freunde oder Kollegen mit im Fahrzeug sitzen? Mit unserer Kfz-Unfallversicherung sind alle in Ihrem Fahrzeug versicherten Insassen im Invaliditäts- oder Todesfall abgesichert. Sie müssen nicht warten bis die Schuldfrage geklärt ist. Im Ernstfall werden die versicherten Insassen schnell mit der Entschädigung unterstützt.

Zusätzlich sind alle versicherten Insassen, die Sie mitnehmen, auch beim Ein- und Aussteigen aus Ihrem Fahrzeug, sowie beim Be- und Entladen versichert.

Bei der Kfz-Unfallversicherung gibt es 2 Varianten:

  • Platzsystem: Jeder berechtigte Fahrer Ihres Fahrzeugs ist versichert.
  • Pauschalsystem: Neben dem Fahrer sind alle Insassen versichert.

Den Leistungsumfang der Kfz-Unfallversicherung können Sie auch den AKB unter A.4 entnehmen.

Bei Kurzschlussschäden an der Verkabelung besteht für das versicherte Fahrzeug Ihres Versicherungsnehmers Versicherungsschutz über die Teilkasko.

In der KOMFORT DRIVE sind Schäden an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 3.000 € mitversichert, in TOP DRIVE sogar bis zum Wiederbeschaffungswert.

Der Versicherungsschutz aktualisiert sich automatisch!

Innerhalb des Buchstabens A der aktuellen Verbraucherinformationen für die Leistungsbausteine und der Besonderen Bedingungen, die im Versicherungsschein/Nachtrag beurkundet wurden, gelten die künftigen Leistungsverbesserungen automatisch, ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen. (siehe auch AKB unter A.8 und den Besonderen Bedingungen)

Die Mallorca-Police bezeichnet eine Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für ein Mietfahrzeug (Pkw, Kraftrad. Leichtkraftrad, Trike, Quad oder Campingfahrzeug) im Ausland geschlossen wurde, erweitert. (siehe auch AKB unter A.1.1.6)

Schäden durch Bisse von Mardern und anderen Tieren sind über die Teilkasko in den Tarifen KOMPLETT und TOP DRIVE versichert.

Folgeschäden sind bis 5.000 € und im Tarif TOP DRIVE sogar unbegrenzt mitversichert.

Schäden im Inneren des Fahrzeugs sind nicht versichert.

Den Leistungsumfang für Marderbiss und andere Tierbissschäden können Sie den AKB unter A.2.2.1.7 und in TOP DRIVE den Besonderen Bedingungen IV.B.1.2 entnehmen.

Wenn der Kunde den TOP DRIVE Tarif abgeschlossen hat, erstatten wir (anstelle der Schutzbriefleistung) die durch Inanspruchnahme eines Mietwagens entstandenen und nachgewiesenen Mietwagenkosten bis 750 Euro. (auch wenn der Schadenort weniger als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt liegt)

Siehe auch in den Besonderen Bedingungen IV.B.1.12

In manchen Kfz-Versicherungsverträgen findet sich die Klausel „Abzug neu für alt“. Damit soll verhindert werden, dass ein Fahrzeug, welches mit Neuteilen repariert wird, nach einem von der Versicherung regulierten Schaden, einen höheren Wert hat als vor dem Unfall.

Die Itzehoer verzichtet auf die „Abzüge neu für alt“. (siehe auch AKB A.2.5.2.3)

Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.

Die Itzehoer erstattet den Neupreis des Pkw, sofern der Versicherungsnehmer diese Entschädigung für die Reparatur des Pkw verwendet oder für den Erwerb eines anderen Fahrzeugs.

Die Neupreisentschädigung für Pkw gilt für:

  • 24 Monate in der COMFORT-Deckung
  • 36 Monate im Tarif TOP DRIVE

nach der Erstzulassung, wenn sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen befunden hat, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.

Den Leistungsumfang für die Neupreisentschädigung können Sie den AKB unter A.2.5.1.2 und den Besonderen Bedingungen IV. B.1.5 entnehmen.

Warum benötigt man Rabattschutz?

Wenn Rabattschutz vereinbart ist, wird durch den ersten Schadenfall im Versicherungsjahr der SFR nicht belastet. Das bedeutet bei der Itzehoer nicht nur, dass der SFR des Vertrags nicht schlechter eingestuft wird, sondern der SFR wird im nächsten Versicherungsjahr sogar weiter gestuft. Man hat also in jedem Versicherungsjahr einen Schaden frei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für einen Pkw in Eigenverwendung kann ein Rabattschutz für Fahrer ab 23 Jahren oder aber auch für Fahrer unter 23 Jahren gegen Beitragszuschlag (Haftpflicht und Vollkasko) abgeschlossen werden.

Im Tarif TOP DRIVE ist der Rabattschutz für Fahrer ab 23 Jahren bereits eingeschlossen und für Fahrer unter 23 Jahren kann er optional eingeschlossen werden.

Da es sich um eine Sondereinstufung handelt, wird bei einem Versichererwechsel der SFR bestätigt, der „ohne Rabattschutz“ gültig wäre.

Die Regelungen zum Rabattschutz entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen.

Es besteht kein Versicherungsschutz für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. (siehe auch AKB A.2.9.3)

Im Tarif TOP DRIVE sind Reifenschäden mitversichert (siehe Besondere Bedingungen IV.2.6).

Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand. (siehe auch AKB A.2.9.3)

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers. Voraussetzung dafür ist, dass kein Schaden gemeldet und von der Versicherung reguliert wurde.

Meldet der Versicherungsnehmer einen oder mehrere ersatzpflichtige Schäden, so wird der SFR zu Beginn der kommenden Versicherungsperiode, gemäß den Bedingungen herabgesetzt.

Mit steigender Schadenfreiheitsklasse reduziert sich ihr Versicherungsbeitrag, weil der Versicherer Ihnen Schadenfreiheitsrabatt gewährt. In der Kfz-Haftpflicht- und der –Vollkaskoversicherung werden die SF-Klassen unabhängig voneinander ermittelt. Für die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung spielt die SF-Klasse keine Rolle.

Der Schutzbrief ist ein starkes Plus für alle, die viel unterwegs sind. Egal, ob mit dem eigenen Fahrzeug, mit dem Flieger oder mit Bus oder Bahn. Bei einer Autopanne oder einem Unfall ist die Itzehoer für Ihre Kunden rund um die Uhr da. Ein Anruf genügt und wir organisieren die Abschlepp- und Reparaturdienste für das versicherte Fahrzeug. Oder wir sorgen für eine Unterkunft, wenn der Kunde seine Reise nicht fortsetzen kann.

Diese zusätzliche Sicherheit steht unseren Kunden nicht nur in Deutschland zur Verfügung. Der Schutzbrief gilt in Europa sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Der Itzehoer Schutzbrief kann optional zur KOMPLETT-Deckung gewählt werden und ist um Tarif TOP DRIVE bereits enthalten.

Den Leistungsumfang für den Schutzbrief können Sie den aktuellen AKB unter A.3 entnehmen.

Unter Selbstbeteiligung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. (siehe auch AKB A.2.5.8)

Eine SFR-Rückstufung in der KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann vermieden werden, wenn die gezahlte Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstattet wird.

Hat die Itzehoer im Schadenfall nicht mehr als 1.000 € gezahlt, erhält der Versicherungsnehmer, nach Abschluss der Schadenregulierung eine Benachrichtigung über die Schadenhöhe und bekommt dadurch die Möglichkeit der Rückzahlung.

Erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten nach unserer Mitteilung wird die KFZ-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung als schadenfrei behandelt.

Hat die Itzehoer nach Abschluss der Schadenregulierung den Versicherungsnehmer über die Höhe des Erstattungsbetrages unterrichtet und muss eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrages.

Smart-Repair ist ein Sammelbegriff für Reparaturmethoden, die zur Beseitigung von Kleinschäden an Pkw zum Einsatz kommen. Die Kosten solcher Reparaturen sind geringer als bei herkömmlichen Verfahren.

Bei der Itzehoer ist der Versicherungsschutz im Tarif TOP DRIVE auf einen Schaden pro Versicherungsjahr und Reparaturkosten von max. 300 € (Selbstbeteiligung 50 €) begrenzt.

Den Leistungsumfang des Parkschadenschutzes entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen IV.B.1.9.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch folgende beispielhafte Ereignisse:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
  • Glasbruch
  • Tierbiss

Den Leistungsumfang der Teilkasko entnehmen Sie bitte den AKB unter A.2.2.1.

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Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Technischer Totalschaden:

Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug nicht mehr reparieren. Der Restwert ist NULL.

Wirtschaftlicher Totalschaden:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann das Fahrzeug noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Fahrzeugs deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.

Die Versicherung rechnet dann in der Regel auf Totalschadenbasis ab. Das bedeutet, es wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Fahrzeugs ersetzt.

Im haftungsrechtlichen Sinne versteht man unter Vermögensschäden jeden Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal.

Versicherungstechnisch wird zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden unterschieden.

"Echter" Vermögensschaden:

Ein finanzieller Schaden, der dem Versicherungsnehmer durch einen Dritten zugefügt wird. Es handelt sich weder um einen Sach-, noch um einen Personenschaden.

"Unechter" Vermögensschaden:

Hier handelt es sich um einen finanziellen Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.

Die Itzehoer verzichtet beim Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer gegenüber auf das Recht, die Leistung zu kürzen, wenn diese den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. (siehe auch AKB A.2.5.6.2)

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch folgende Ereignisse:

  • Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfall
  • Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen
  • Havarie-Grosse

Den vollständigen Leistungsumfang der Vollkasko entnehmen Sie bitte den AKB unter A.2.2.2.

Der Werkstattservice kann nur bei Pkw (nicht Leasingfahrzeuge) in der KOMPLETT-Deckung eingeschlossen werden.

Bei Vereinbarung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, bei einem ersatzpflichtigen Schaden die Auswahl der Werkstatt der Itzehoer zu überlassen. Dies gilt für alle Schäden, die sich in Deutschland ereignet haben.

Der Versicherungsnehmer tritt seine Ansprüche gegen die Itzehoer an die Werkstatt ab und zahlt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Den vollständigen Leistungsumfang und die Zusatzleistungen des Werkstattservice entnehmen Sie bitte den AKB unter A.2.5.2.8.

Wenn der Tarif TOP DRIVE abgeschlossen wurde, zahlt die Itzehoer bei Beschädigung des versicherten Pkw (Schadenhöhe mindestens 1500 Euro) eine 10%ige Wertminderung.

Den vollständigen Leistungsumfang der Wertminderung in TOP DRIVE entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen IV.B.1.7.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlt werden müsste.

(siehe auch AKB A.2.5.1.6)

Der Zweitwagenbonus kann für Pkw (WKZ 112) vereinbart werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das Zweitfahrzeug?

Der Pkw muss auf den VN selbst oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner zugelassen und versichert werden. Ebenso dürfen nur diese beiden Personen den Fahrerkreis bilden. Der Pkw muss privat oder überwiegend privat genutzt werden.

Muss das Erstfahrzeug bei der Itzehoer versichert sein?

Nein, das Erstfahrzeug muss nicht bei der Itzehoer versichert sein, ausgenommen eine Sondereinstufung für das Zweitfahrzeug schreibt dies vor.

Was ist bei einer Einstufung des Zweitwagens mit SF-Sondereinstufung zu beachten?

Bei der Zusatzvereinbarung N bis SF 3, der Zweitwagen- oder Ehegattenregelung in SF 1 muss das Erstfahrzeug zwingend bei der Itzehoer versichert sein. D.h., das Erstfahrzeug für den Zweitwagenbonus ist in diesem Fall gedanklich das Fahrzeug mit dem besten SFR bei der Itzehoer. Fahrzeuge bei anderen Gesellschaften spielen hier für den Zweitwagenbonus keine Rolle.

Weiteres können Sie den AKB unter B.1.16 entnehmen.