Moin Moin liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat entschieden, dass sich die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen von fünf auf sechs Tage verändern wird. Diese Information möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten.
Wir haben unsere Prozesse nun so optimiert, dass Kurzzeitkennzeichen ab sofort bis zu sechs Tage gültig sind.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner.
Herzliche Grüße aus Ihrem Maklervertrieb